Die Zweigniederlassung bezweckt den Vertrieb und die Vermittlung von Finanzprodukten, insbesondere von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen und Vermögensanlagen, sowie die damit zusammenhängenden administrativen Tätigkeiten und anderen Aktivitäten, einschliesslich der Beratung von Kunden im Zusammenhang damit.Die Zweigniederlassung kann alle Handlungen vornehmen bzw. Geschäfte eingehen, die geeignet sind, diesen Zweck zu fördern.