Unterstützung von Familien, Eltern, Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Kinder- und Jugendheimgesetzes des Kantons Zürich und dessen Verordnung sowie Einzelpersonen und Teams sowie Privatpersonen im Rahmen des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zürich und dessen Verordnung homöopathisch zu behandeln.