Der Zweck des Einzelunternehmens besteht in der Planung, Koordination und Ausführung von Transporten, Umzügen, Speditionen und anderen Logistikdienstleistungen sowie Erbringung aller zugehörigen Dienstleistungen und der Beteiligung an Unternehmen auf den vorgenannten Gebieten. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern und überhaupt alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Firmenzwecks zu fördern.