Die Einzelunternehmung betreibt den Betrieb einer digitalen Marketingagentur, indem sie Beratungen und konzeptionelle Lösungen anbietet. Zudem ist sie befugt, alle Geschäfte einzugehen, Verträge abzuschliessen und Darlehen zu gewähren, die zur Förderung des Unternehmenszwecks oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Ferner ist es ihr gestattet, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Einzelunternehmung kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.