Die Einzelfirma befasst sich mit dem Betrieb eines Architekturbüros sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Unternehmung kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Der Betrieb kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.