Bezweckt die Besorgung aller Geschäfte, die in den Tätigkeitsbereich eines Treuhand- und Verwaltungsunternehmens fallen, insbesondere Übernahme von Buchführungs-, Salär- und Lohnmandaten, Erstellen von Expertisen, Buchführungen, Sekretariats- und Buchhaltungsarbeiten, das Controlling, Betreuung von Firmen und Übernahme bestimmter geschäftsführender Funktionen. Kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen.