Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Lebensmitteln, Früchten, Gemüse sowie mit Artikeln des täglichen Bedarfs. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen.