Mit der Errichtung der Stiftung bezwecken die Stifter den Erwerb, die Sicherung und den Unterhalt des auf den Namen dieser Stiftung zu übertragenden Grabplatzes Kat. No. B 1063 im Privatfriedhof auf der Hohen Promenade in Zürich 1 und dies für die Stifter und deren Nachkommen. Sämtliche Nachkommen und deren Ehegatten sind an der Stiftung anteilsberechtigt, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.