Die Gesellschaft bezweckt die Gewährleistung einer wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Sie kann Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte durchführen, die den Zweck der Gesellschaft fördern oder dazu geeignet sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, den Betrieb verwandter Geschäfte aufnehmen, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind.