Das Einzelunternehmen bezweckt Schönheitssalons sowie sämtliche Dienstleistungen im Coiffeur- und Kosmetikbereich zu führen. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.