Die Einzelunternehmung bezweckt ästhetische und kosmetische Behandlungen durchzuführen. Sie betreibt Handel mit Kosmetika aller Art, sowie Handel mit Kosmetikgeräten und die Dienstleistungen im Kosmetikbereich schweizweit sowie auch im Ausland. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelunternehmung kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.