Zweck: Die Zweigniederlassung bezweckt die Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art, insbesondere im Versicherungs- und Rückversicherungsbereich.Die Zweigniederlassung kann sämtliche Handlungen vornehmen und sämtliche Geschäfte und Verträge eingehen, die im Zusammenhang mit dem Zweck stehen.