Betrieb eines Forstunternehmens sowie Ausführung sämtlicher in der Forstwirtschaft anfallenden Arbeiten und Dienstleistungen, insbesondere maschinelle Holzernte und Handel mit Holz sowie Handel mit Waren aller Art; kann Darlehen gewähren, Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.