Das Einzelunternehmen bezweckt die Bereitstellung, die Zurverfügungstellung und die Verwaltung von Lagerflächen, die Zurverfügungstellung von kommerziellen und administrativen Flächen, das Erbringen von Transport- und Logistikdienstleistungen sowie die Vermietung von Fahrzeugen. Das Einzelunternehmen kann zudem alle weiteren, mit diesem Zweck zusammenhängenden Dienstleistungen vornehmen.