Betrieb eines Planungsbüros für Landschaftsarchitektur und Gartendenkmalpflege. Dazu gehören die Ausübung von Projektierungs-, Planungs- und Beratungsaufträgen im Bereich Landschaftsarchitektur und Gartendenkmalpflege sowie die Übernahme aller damit zusammenhängenden Aufträge. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.