Entwurf, Planung und Ausführung von Umgebungs- und Objektplanungen im Bereich der Landschaftsarchitektur sowie Unterhalts- und Pflegemassnahmen im Umgebungsbereich; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.