Die Stiftung bezweckt die Leistung von Beträgen und die Gewährung von verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen im Rahmen der gesetzlich festgelegten Zwecke, Erziehung, Schulung, Weiterbildung, Ausstattung bei Heirat, Geschäftsbeginn, Unterstützung von Familienmitgliedern. Im Vordergrund der Tätigkeit soll die Übernahme von Krankenkassen- und anderen Versicherungsprämien von minderbemittelten Familienmitgliedern stehen.