Zuwendungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke an Private und Institutionen nach freiem Ermessen des Stiftungsrates in den Bereichen Mensch (insbesondere: medizinische und humanitäre Hilfe für Menschen in Not und für Opfer von Katastrophen und Konflikten; Schutz von Leben, Gesundheit und Würde des Menschen; Einsatz für die Verbesserung der Lebensbedingungen und das Wohl von Kindern und Frauen), Umwelt (insbesondere: Schutz der Vielfalt von Lebensformen, von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen; Stopp der weltweiten Naturzerstörung; Erforschung und Schutz von wildlebenden Vögeln) und Kultur (insbesondere: bildende Kunst).