Die Stiftung dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes in anderer Form gemäss Art. 4 FZG und der Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge auf dem Wege der kollektiven Verwaltung der ihr anvertrauten Freizügigkeitsguthaben. Zu diesem Zweck nimmt die Stiftung Austritts- und Freizügigkeitsleistungen von Vorsorgenehmern entgegen. Die Stiftung kann zur Deckung der Risiken Invalidität und Tod Versicherungsschutz anbieten und zu diesem Zweck Versicherungsverträge abschliessen.
Fondation indépendante de libre passage Zurich
Fondazione autonoma di libero passaggio Zurigo