Führung eines Fensterbau- und Schreinereibetriebs, insbesondere Planung, Herstellung und Einbau von Fenstern und Haustüren aller Art sowie Ausführen von allgemeinen Schreinerarbeiten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, solche erwerben oder verkaufen, Grundeigentum und Wertschriften erwerben, belasten, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.