Erwerb, Halten und Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen; kann daneben Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.