Die Genossenschaft bezweckt die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität oder Wärme auf Basis erneuerbarer Quellen aus dem Genossenschaftsvermögen. Den Genossenschaftern soll so die Möglichkeit gegeben werden, Ökostrom, den sie beziehen, selber erzeugen zu können.