Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Investmentgesellschaft (gemäss Art. 2 Abs. 3 des Kollektivanlagegesetzes [KAG]), welche sämtliche Arten von Investitionen im eigenen Namen tätigen kann, wie etwa den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie sämtliche hiermit direkt oder indirekt eingehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann auch Finanzierungen vornehmen.