Die Gesellschaft bezweckt das Eingehen von Beteiligungen, mit Ausnahme von Geschäften, die nach dem BewG verboten sind. Sie kann alle Handels- und Finanzgeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann zudem Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an allen Unternehmen beteiligen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, sowie Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen förderlich ist.