Die Genossenschaft ermöglicht es den öffentlich zugänglichen Apotheken, durch gemeinsame Selbsthilfe ihrer Mitglieder, die gesetzliche Verpflichtung zum Notfalldienst abzutreten. Gleichzeitig sichert sie der Bevölkerung dadurch den Zugang zu einem unbeschränkten und qualitativ hoch stehenden Notfalldienst an zentraler Lage. Die Genossenschaft schliesst zur Verwirklichung dieses Zwecks Verträge über den Betrieb einer durchgehend zugänglichen Apotheke mit Dritten ab.