Betrieb eines Total- und Generalbauunternehmens, insbesondere Erwerb, Erstellung, Verkauf und Verwaltung von Immobilien, Uebernahme von Architekturaufträgen als Generalplaner sowie von Bauberatungsmandaten aller Art (unabhängiger Bauherrenberater, Schadenexpertisen, Schätzungen, Vermittlungen usw.); die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.