Förderung des Schachs unter den Jugendlichen im Kanton Zug bis zum Alter von 20 Jahren im Sinne einer zielbewussten Freizeitgestaltung, insbesondere durch Veranstaltung und Unterstützung von Lehrkursen, Schachturnieren und Schachwettkämpfen für Jugendliche, Bekanntmachung des Schachs in Schulen und anderen Institutionen zur Ausbildung, Förderung und Erziehung von Jugendlichen, Werbung für das Jugendschach im Kanton Zug in der Öffentlichkeit und in den Medien sowie Unterstützung von Publikationen über das Jugendschach