Ausführen von Gartenunterhaltsarbeiten; kann Baumschulen und Pflanzenhandel betreiben und alle damit verbundenen Arbeiten ausführen, Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus ausführen, sich an Unternehmen beteiligen, solche erwerben sowie Immobilien erwerben, veräussern, vermieten und verwalten.