Die Gesellschaft bezweckt die Tätigkeit als Vermögensverwalter nach Art. 17 Abs. 1 und als Verwalter von Kollektivvermögen unterhalb des de minimis Schwellenwerts gemäss Art. 24 Abs. 2 lit. a Ziff. 1 FINIG. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben und im übrigen Geschäfte abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Das Organisations- und Geschäftsreglement regelt die Einzelheiten. Im Übrigen gelten die relevanten Bestimmungen des OR und FINIG.