Wiedereinführung und Bewirtschaftung des Rebbaus in den Erlireben und Verwertung des Ertrages; kann auf ihre Rechnung Rebland pachten oder zu Eigentum erwerben, darauf die für den Rebbau notwendigen Anlagen erstellen und Pflanzungen vornehmen sowie sich an zweckdienlichen Organisationen und Unternehmen beteiligen