Zweck der Zweigniederlassung: Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Verwalten, die Finanzierung und die Veräusserung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen aller Art sowie die Durchführung der damit zusammenhängenden Geschäfte.Insbesondere kann die Gesellschaft Immaterialgüterrechte aller Art erwerben, halten, verwerten, verwalten, veräussern, sowie anderweitig wirtschaftlich nutzen.