Die Gesellschaft bezweckt das Halten und Verwalten von Beteiligungen und die Erbringung von Konzernleitungsfunktionen diesen gegenüber, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen im in- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke im in- und Ausland erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Überdies kann sie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.