Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, Verwalten sowie das Veräussern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung und Beratung von Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.