Betrieb einer Generalunternehmung für Hoch- und Tiefbau; kann alle Nebenarbeiten des Baugewerbes ausführen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder errichten sowie Grundeigentum erwerben, verwalten und veräussern.