Beratung von Unternehmen im Bereich Unternehmensführung und -beratung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann im übrigen alle Geschäfte tätigen oder Verträge abschliessen, die geeignet sind die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.