Der Zweck der Gesellschaft ist der Handel von Fahrzeugen und Luxusgütern aller Art. Zudem bezweckt die Gesellschaft den Handel mit Immobilien im In- und Ausland unter Beachtung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen, insbesondere Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, Lex Koller), wovon bewilligungspflichtige Geschäfte gemäss BewG ausgeschlossen sind. Im Weiteren kann die Gesellschaft Investitionen in alle möglichen Finanzanlagen tätigen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen und errichten sowie alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck direkt oder indirekt zu fördern.