Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, der Besitz, die dauernde Verwaltung, die Veräusserung und die Finanzierung von Beteiligungen aller Art an anderen Gesellschaften im In- und Ausland. Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern. Die kann auch Finanzierungen für eigene und fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.