Der Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Kauf, der Verkauf, die Verwaltung von beweglichem Vermögen, die finanzielle Beteiligung an Unternehmen, insbesondere die Verwaltung und Vermehrung von Anteilen an Unternehmen. Die Gesellschaft kann sowohl ihren Aktionären als auch ihren eigenen Unternehmen Darlehen oder sonstige Finanzierungen gegen Entgelt gewähren. Die Gesellschaft kann auch alle anderen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder zur Erreichung desselben nützlich sind. Das Unternehmen kann auch Niederlassungen im In- und Ausland errichten.