Zweck der Gesellschaft ist die hauptsächliche, dauernde Verwaltung von eigenem beweglichem Vermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu gründen, zu erwerben, zu pachten, zu finanzieren oder mit solchen zu fusionieren, wie überhaupt alle Geschäfte zu tätigen, die mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen oder in deren Interesse erscheinen.