Vermittlung von Passagier- und Frachttransporten, Vermittlung von Versicherungsprodukten, Kauf und Verkauf von Immobilien, welche nicht der Bewilligungspflicht der Lex Koller unterliegen, sowie Treuhandarbeiten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Vertrieb und Handel von Produkten vornehmen, die im Zusammenhang stehen.