Betrieb von Gastronomie-, insbesondere von Restaurations- und Barbetrieben sowie Betrieb eines Party Service und Take away; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen solche erwerben oder verkaufen, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.