Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmungen aller Art, sowie die Anlage des Gesellschaftsvermögens in mobilen und immobilen Werten. Im Sinne von Hilfsfunktionen kann die Gesellschaft die Tätig-keit der Beteiligungsgesellschaften, insbesondere hinsichtlich deren Finanzierung koordinieren und steuern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Ver-bindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.