Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Immobilien oder Beteiligungen im Immobilienbereich. Die Gesellschaften kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann oder die geeignet sind, ihre Entwicklung oder diejenige von Gruppengesellschaften zu fördern.