Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Uhren und Lederwaren. Kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren, ferner Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- und Ausland errichten.