Betrieb einer Schreinerei und Glaserei, insbesondere die Herstellung von Fenstern; kann mit Waren aller Art handeln, Dienstleistungen anbieten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich bei anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke erwerben, belasten, verwalten und verkaufen.