Betrieb eines Handwerkerunternehmens, insbesondere zur Ausführung sämtlicher Interior- und Bodenlegerarbeiten sowie Handel mit und Transport bzw. Import und Export von Konsumgütern, insbesondere Fahrzeugen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.