Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb einer Fernsehrundfunkanstalt, insbesondere: Produktion, Erwerb, Veranstaltung und Verbreitung eines Fernsehprogramms; Verkauf von Sendezeiten sowie Abwicklung des interaktiven Verkehrs mit den Zuschauern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.