Betrieb eines Fachgeschäftes für Augenoptik mit dazugehörendem Verkauf sämtlicher augenoptischer Produkte und Dienstleistungen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, belasten, verwalten und verkaufen.