Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an beliebigen Unternehmen im In- und Ausland, mit Ausnahme von jeglichen Geschäften, die nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland genehmigungspflichtig sind; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten