Betrieb einer Generalbauunternehmung; Steuerung und Koordinierung der Arbeiten; Baumeister- und Ingenieurarbeiten. Kann auf eigene Rechnung oder für Dritte alle mit dem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängende Tätigkeiten ausüben; kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Darlehen oder Bürgschaften an Gesellschaften oder Dritte errichten.